Neues Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet

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Neues Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet

 

Die Bundesregierung hat auf ihrer Tagung ein neues Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet verabschiedet. Wir wollen endlich unser Jugend- und Medienrecht in das digitale Zeitalter bringen, sagte Familienministerin Franziska Giffey nach einer regelmäßigen Kabinettssitzung. Sie erklärte, dass das Gesetz zuletzt vor 20 Jahren im Zeitalter von Videobändern und CD-ROMs reformiert wurde.

Das Medienumfeld für Kinder und Jugendliche hat sich in den letzten 20 Jahren dramatisch verändert, erklärte Giffey, dass Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 17 Jahren täglich 2,4 Stunden online verbringen. 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Internet haben Mobbing, Wirtschaft und Bedrohungen durch Fremde erlebt. Kinder und Jugendliche werden jeden Tag im Internet mit Bildern, Videos und Kommentaren konfrontiert, die sie unsicher machen und ihnen Angst einflößen, sagte Giffey.

Das neue Gesetz sieht vor, dass sowohl Internetunternehmen als auch Videospielhersteller technische Maßnahmen ergreifen müssen, um Kinder und Jugendliche vor sogenannten interaktiven Risiken (wie Mobbing oder sexuellem Missbrauch) zu schützen sowie digitale Nachverfolgung und Kaufnummern zu vermeiden, die unerwartete Kosten verbergen. Bedienung.

Plattformen mit mehr als einer Million Nutzern in Deutschland nach dem neuen Gesetz müssen erforderlich sein, um die Festlegung von Nutzungseinstellungen zu ermöglichen, die dem Alter von Kindern und Jugendlichen entsprechen. Dies erleichtert auch das Posten bestimmter Ereignisse auf der Plattform, z. B. sparsame oder vulgäre Beiträge.

Verbände der digitalen Wirtschaft in Deutschland wie Bitcom oder Vaunet haben die Gesetzesvorlage kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung forderten sie einen verstärkten Schutz von Jugendlichen und Kindern im Internet, glauben jedoch auch, dass das Gesetz Rechtsunsicherheit mit sich bringen wird.

In der Erklärung heißt es, dass in Zukunft unklarer wird, welche Regierungsbehörde für welchen Bereich zuständig ist. Die Bundesländer äußerten ebenfalls Misstrauen, weil sie der Ansicht sind, dass die Bundes- und Landesämter möglicherweise Zuständigkeitskonflikte bei der digitalen Flusskontrolle haben. Das Gesetz muss noch die beiden Kammern des Deutschen Bundestages passieren.

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