Der Aufstand in Polen in Bezug auf das Urteil zum Verbot der Abtreibung

 In Welt

Loading

Der Aufstand in Polen in Bezug auf das Urteil zum Verbot der Abtreibung

 

Angestellte in zahlreichen polnischen Städten haben in Bezug einen Aufruf von Frauenrechtsverbänden reagiert, sich aus Protest gegen ein Urteil des Verfassungsgerichts, das die Abtreibung verbietet, am Mittwoch frei zu nehmen.

Frauen und Männer, die in öffentlichen Einrichtungen, Universitäten und privaten Unternehmen beschäftigt waren, nahmen sich einen Tag frei, um Solidarität mit den Demonstranten zu zeigen, berichteten lokale Medien.

Hanna Zdanowska, die Bürgermeisterin von Lodz, der drittgrößten Stadt Polens, hat in den sozialen Medien ein Foto eines leeren Stuhls gepostet, auf dem steht: „Ich arbeite heute nicht.“ Die Polen wurden auch von Rafal Trzaskowski, dem Bürgermeister von Warschau, unterstützt.

„Stärke liegt in der Menge“

Und die 22-jährige Kinga Rutkowska hat beschlossen, ihren Friseurladen heute zu schließen, weil ihre Rechte, wie sie betonte, Frauen vor Geld sind, obwohl sie seit Beginn der Pandemie und der gelegentlichen Schließung des Geschäfts kaum über die Runden kommen kann.

„Ich glaube, dieser Streik am Mittwoch könnte etwas ändern. Je mehr von uns, desto besser. Die Stärke liegt in der Menge“, sagte sie gegenüber Reuters.

Die umstrittene Entscheidung des Verfassungsgerichts

Das polnische Verfassungsgericht hat am vergangenen Donnerstag entschieden, dass eine Abtreibung aufgrund einer irreparablen fetalen Missbildung illegal ist.

Die Entscheidung verbot die Abtreibung in dem überwiegend katholischen Land fast vollständig und löste weit verbreitete Unzufriedenheit und Empörung aus, gefolgt von Protesten im ganzen Land, die seit sieben Tagen andauern. Wenn diese Entscheidung in Kraft tritt, ist ein Schwangerschaftsabbruch nur bei Inzest, Vergewaltigung oder gefährdeter Gesundheit von Müttern zulässig. Das Gericht befasst sich in seiner Entscheidung mit einer Reihe von Störungen der fetalen Entwicklung, vom Down-Syndrom bis hin zu tödlichen Anomalien. Die Auslegung der Verfassung kam zu dem Schluss, dass eine Abtreibung aus den oben genannten Gründen, die in Polen bisher erlaubt war, verfassungswidrig ist, weil sie das Recht auf Leben verletzt.

Auch in Indien steigen die InfektionszahlenDer nächste Lockdown in Frankreich steht kurz bevor