Inwiefern kann eine Hausordnung Lärm verbieten?

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Das Brummen von Motoren, Baustellenlärm oder ein klingelndes Telefon: Geräusche entstehen im Alltag immer und überall und sind oft nicht zu vermeiden. Dies gilt nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch in den eigenen vier Wänden. Doch wann ist von Lärm zu sprechen, der Ihre Nachbarn stören könnte und wann gelten Geräusche als tolerierbar? In der Hausordnung ist Lärm in den meisten Fällen ebenfalls ein Thema, sodass Sie in Ihrem Mietvertrag oder der Hausordnung zu Lärm geltende Regelungen für das Mietshaus finden, in dem Sie leben.

Welche Lärm-Regelungen gelten in Mietshäusern?

Wenn Sie sich mit dem Thema Lärm und Lärmbelästigung auseinandersetzen, stellt sich Ihnen schon bald die Frage, wann überhaupt von Lärm ausgegangen werden muss. Kein Mensch ist in der Lage, die Wohnung, den Balkon oder den Garten zu nutzen, ohne dass dabei Geräusche entstehen.

Empfehlenswert ist es, zu überprüfen, wie im Mietsvertrag der Teil der Hausordnung Lärm behandelt wird. Häufig sind Ruhezeiten angegeben, an die Sie sich halten müssen, um Konflikte oder sogar Strafen zu vermeiden. Grundsätzlich gibt es Ruhezeiten, die allgemein festgelegt sind. Diese können sich jedoch nach dem Bundeland oder sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden. Der erste Schritt ist demnach, sich zu informieren, welche Bestimmungen im eigenen Wohnort gelten.

Ruhezeiten

In vielen Bezirken herrscht die nächtliche Ruhezeit bis 6 Uhr morgens, in anderen Wohngegenden sogar bis 8 Uhr morgens. Hinzukommt, dass in Kurstädten eine Mittagsruhe angesetzt ist, meistens von 12 bis 15 Uhr. Ebenso ist es möglich, dass eine Abendruhe eingeführt ist, bei der lautere Tätigkeiten wie Bohren zu unterlassen sind, die Regelungen für die Nachtruhe jedoch erst später eintreten.

Des Weiteren sollten Sie berücksichtigen, dass der Samstag als Werktag gilt und somit die gleichen Ruhezeiten, in denen Lärm zu vermeiden ist, gelten. Falls Sie in der Hausordnung oder im Mietvertrag keine Regelung bezüglich Lärm finden können, gelten die allgemeinen Bestimmungen in Ihrem Wohnort. In solch einem Fall finden Sie die geltenden Ruhezeiten in vielen Fällen online und im Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Verursachen Sie Lärm in den festgelegten Ruhezeiten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für solch eine Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld verhangen werden. Dies geschieht, wenn ein Nachbar von Ihnen die Polizei informiert oder eine Anzeige gegen Sie beim Ordnungsamt stellt. Daher ist zu empfehlen, das Aufkommen von Lärm während der festgelegten Ruhezeiten so gut zu vermeiden, wie es möglich ist und sich auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Die Zimmerlautstärke ist immer dann eingehalten, wenn entstehende Geräusche außerhalb Ihrer Wohnung nicht mehr zu hören sind. Folglich liegen Geräusche nicht über einem Messwert von 35 bis 45 Dezibel. In der Nacht liegt der Richtwert sogar bei nur 30 Dezibel.

Bauliche Merkmale

Um einzuschätzen, wann von Lärm zu sprechen ist, kommt es auch auf die baulichen Merkmale des Wohnhauses an. Wenn Sie in einem sehr hellhörigen Altbau-Gebäude wohnen, können 40 Dezibel bereits so laut sein, dass Ihre Nachbarn dies als Lärm empfinden.

Auch wenn Sie natürlich so rücksichtsvoll wie möglich agieren sollten, gibt es auch Lärm, der in der Nachbarschaft schlichtweg hingenommen werden muss. Bis zu einer Dauer von 30 Minuten darf zum Beispiel jederzeit geduscht werden – ob am Tag oder in der nächtlichen Zeit. Geschlechtsverkehr ist ebenso zu jeder Zeit gestattet. Auch wenn Sie neben einem Kindergarten oder einer Schule wohnen, müssen Sie den Lärm in den Schulpausen hinnehmen, selbst dann, wenn die Pausenzeiten der Kinder in die Zeiten der Mittagsruhe fallen. Grundsätzlich gilt Kinderlärm nicht als Ruhestörung, weswegen bei entstehendem Lärm durch Kinder Verständnis aufgebracht werden muss.

Ruhezeiten

Die sogenannte Nachtruhe ist besonders geschützt, daher sollte in dieser Zeit möglichst kein Lärm auftreten. Grundsätzlich gilt die einzuhaltende Nachtruhe in den Stunden zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Abweichungen können jedoch auftreten, beispielsweise wenn Sie in einer Wohngegend leben, in der es üblich ist, dass die Bestimmungen der Nachtruhe bis 8 Uhr morgens einzuhalten ist. In dieser Zeitspanne ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Lautstärke bei Fernsehern zu reduzieren ist und keine Musik mehr gespielt werden darf, wenn diese außerhalb Ihrer eigenen Wohnung zu hören ist.

Des Weiteren gibt es eine Regelung, die motorbetriebene Geräte betrifft, da die Nutzung solcher Gerätschaften in den meisten Fällen mit Lärm einhergeht. So müssen Sie auf die Nutzung von Geräten wie dem Rasenmäher vor 9 Uhr am Morgen, zwischen 13 und 15 Uhr mittags sowie ab 20 Uhr verzichten. Die Nutzung von Müllcontainern ist von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens ebenfalls zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen sind Bau- und Gartenarbeiten grundsätzlich nicht erlaubt.

Innerhalb des Hauses gilt, dass bei auftretendem Lärm bauliche Verhältnisse berücksichtigt werden. Nur, wenn die Lautstärke über einen verständlichen Geräuschpegel hinausgeht, ist von einer Belästigung durch Lärm die Rede.

Hausordnung

Höchstwahrscheinlich finden Sie in der Hausordnung, die Ihrem Mietvertrag beiliegt, eine Regelung bezüglich Lärm. Lesen Sie sich diese Verordnung durch, falls Sie sich unsicher sein sollten, ob eine bestimmte Tätigkeit zu einer bestimmten Tag- oder Nachtzeit zu unterlassen ist, um Nachbarn nicht zu stören. Wenn Sie darauf achten, ersparen Sie sich mögliche Konflikte in der Nachbarschaft, die an den Nerven zehren können.

Hinzukommt, dass nicht alle aufkommenden Geräusche, die einen gewissen Lärmpegel überschreiten, direkt als Ordnungswidrigkeit einzustufen sind. So dürfen Sie auch während der Ruhezeiten duschen oder ein Bad nehmen, die Waschmaschine anschalten oder mit Ihren Kindern spielen.

Lärm-Regelungen für Eigentümer

Wohnen Sie in einem Haus oder einer Wohnung, die Ihr Eigentum ist, sieht es ein wenig anders aus, was die Verordnungen bezüglich Lärms betrifft. So sieht es beispielsweise anders aus, wenn Sie Eigentümer sind, Renovierungen durchführen und anschließend eine Baureinigung St. Gallen beauftragen. Lärm im Eigenheim wird anders bewertet als in Mietshäusern. Hier greift das Wohnungseigentumsgesetz, welches die Rechte und Pflichten von Eigentümern umfasst. Besteht in einem Mehrfamilienhaus das Eigentum für einzelne Wohnungen, besteht eine sogenannte Eigentümerschaft als Verbund der Eigentümer im Haus. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie sich an die Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz halten, welche sich auch mit dem Zusammenleben der Eigentümer befasst.

Nachbarschaft

Grundsätzlich ist bei aufkommendem Lärm nicht nur der Lärmpegel und die Uhrzeit entscheidend, sondern auch das Verhältnis zu den Nachbarn. Wenn Sie sich darum bemühen, ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn zu pflegen, werden diese garantiert kulanter gegen aufkommenden Lärm sein. Hierzu empfiehlt es sich, Nachbarn zu informieren, wenn es zu Krach kommen kann, beispielsweise indem Sie einen Zettel im Hausflur aushängen.

Nachbarn, zu denen Sie ein gutes Verhältnis haben, werden höchstwahrscheinlich deutlich toleranter sein, wenn es zu Lärm kommt, als Nachbarn, mit denen Sie sich in einem Konflikt befinden. Grundsätzlich sollte jede Partei jedoch eine gewisse Toleranz entgegenbringen, damit ein friedliches Zusammenleben möglich ist.

Fazit

Auch wenn Sie so rücksichtsvoll wie möglich agieren, ist es nicht immer zu vermeiden, dass dabei Lärm entsteht, beispielsweise wenn Sie renovieren müssen. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich an die festgelegten Ruhezeiten zu halten. Ist dies nicht immer möglich, hilft ein Gespräch mit den Nachbarn, um diese vorab zu informieren, wenn es zu Lärm kommen kann, beispielsweise durch eine Geburtstagsfeier oder durch bauliche Maßnahmen. Wenn Sie sich so gut wie möglich an die Ruhezeiten halten und das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen, werden diese im Gegenzug nicht nur verständnisvoller reagieren, sondern ebenfalls darum bemüht sein, unnötigen Lärm zu vermeiden.

Auch wenn die Nachbarn Lärm verursachen, ist es ratsam, zunächst den Kontakt zu suchen, anstatt direkt die Polizei anzurufen. Falls Sie unsicher sind, wann Lärm zu unterlassen ist, finden Sie entsprechende Regelungen in Ihrer Hausordnung bezüglich Lärm. So kann ein gutes Nachbarschaftsverhältnis ohne Konflikte gepflegt werden, welches für alle beteiligten Mieter oder auch Eigentümer deutlich angenehmer ist. Sind alle darum bemüht, dass Zusammenleben so friedlich wie möglich zu gestalten, lassen sich garantiert stets Lösungen, die für alle Parteien akzeptabel sind, finden.